Grundpflege, hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuung

Bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Zuschüsse für die sogenannten Pflegesachleistungen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach dem Pflegegrad.

Benötigen Betroffene pflegerische Hilfen sowohl durch professionelle Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes, als auch Unterstützung durch Angehörige, so können sie auf Wunsch auch die sogenannten Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld erhalten.

Gerne beraten wir sie dazu.